Wissenswertes

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ÖVGW

Die ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) ist der branchenübergreifende Fachverband für Gas- und Wasserversorgung in Österreich. Die ÖVGW erarbeitet technische Regeln und Richtlinien für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Gas- und Wasserversorgungsanlagen.

Wiederkehrende Gasanlagenüberprüfung

Der Gassicherheitscheck §12 Nö GSG ist die alle 12 Jahre stattfindende wiederkehrende Gasanlagenüberprüfung (ein Informationsschreiben wird ihnen vom Verteilnetzbetreiber zugestellt) und umfasst eine Überprüfung der Leitungsanlage, des Gasgerätes und der Verbrennungsluftzuführung / Abgasabführung.

Foto von Testgerät bei Gasanlagenüberprüfung
Foto von Therme mit Messgerät zur Abgasmessung

Abgasmessung

Die Abgasmessung nach §32 der niederösterreichischen Bauordnung schreibt die Beurteilung der Effizienz- und Emissionswerte ihrer Zentralfeuerungsanlage vor, die alle 3 Jahre durchgeführt werden muss.

Verbrennungsluftnachweis

Der Verbrennungsluftnachweis laut ÖVGW GK62 ist eine benötigte Unterlage (zB. beim GSC §12 NÖ GSG), um eine ausreichende Zuführung der erforderlichen Verbrennungsluft bei raumluftabhängigen Gasgeräten sicherzustellen und schriftlich festzuhalten.

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Foto von Messgerät bei Dichtheitskontrolle bei Wärmepumpe

F-Gase-Verordnung

Die F-Gase-Verordnung EU 2024/573 ist eine EU-Verordnung, die den Umgang mit Kältemitteln regelt. Es bedarf bei Geräten (Wärmepumpen, wie auch Klimaanlagen) mit einer bestimmten Kältemittelmenge - in Abhängigkeit des Kältemitteltyps - einer jährlichen Dichtheitskontrolle durch ein zertifiziertes Unternehmen. Desweiteren regelt die EU-Verordnung das schrittweise Verbot (Phase-out) von fluorierenden Kältemitteln.

Feuerbeschau

Für die Feuerbeschau, die alle 10 Jahre durchgeführt werden muss, beauftragt die (für die Durchführung verantwortliche) Gemeinde den zuständigen Rauchfangkehrer für die Überprüfung mit dem Ziel Brandgefahren z.B. durch Brandlasten bei Heizungsanlagen rechtzeitig zu erkennen.

Logo NÖ-Rauchfangkehrer
Foto von Gastherme

Wartung

Nach der ÖVGW ist die Wartung von Gasgeräten nach Herstellerangaben durchzuführen, spätestens alle 2 Jahre. Die meisten Hersteller geben die jährliche Wartung vor, was in Anbetracht der Verschmutzung durch den Verbrennungsprozess in den überwiegenden Fällen sinnvoll und notwendig ist.

Flüssiggasanlagenprüfung

Man unterscheidet zwischen ortsfesten Flüssiggasanlagen (Tankanlagen mit Gasgeräten in Einfamilienhäusern), die der ÖVGW FG12 unterliegen und alle 6 Jahre wiederkehrend geprüft werden müssen und mobilen Flüssiggasanlagen (Camper, Mobilheime, usw) die nach der ÖVGW G107 alle 2 Jahre über einen gültigen Nachweis verfügen müssen. Geprüft wird die gesamte Gasanlage (Leitung, Armaturen, Gasgeräte, Abgasabführung).

Foto von Flüssiggasanlage